Vorführung & Verbreitung von Inhalten
Schulunterricht, privat, öffentlich, kommerziell - Darf ich Videos und Audios vorführen oder verbreiten?
Allgemeines zu Vorführ- & Verwertungsrechte
Eine Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Alle Rechte sind vorbehalten. Bei einer Verwertung und Vorführung gilt das Urheberrechtsgesetz. Bei Fragen zu den Verwertungs- und Vorführrechten einer bestimmten Sendung, können Sie sich direkt an die produzierende Landesrundfunkanstalt wenden.
Vorführung im Unterricht
Eine Ausnahme gilt nach § 47 UrhG für Schulfunksendungen. Dazu ist es aber erforderlich, dass der Beitrag innerhalb einer Schulfunksendung gesendet wurde. Die Kopie darf ausschließlich für den Unterricht verwendet werden und ist spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahres zu löschen, wenn dem Urheber nicht eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Urheberrechtsgesetz an die Schulverwaltung oder die zuständige Abteilung in der Schulbehörde.
Weitere Informationen zu den Lernangeboten der ARD und Schulfernsehen finden Sie hier.
Verwendung zu Forschungszwecken
Weiterführende Informationen zu den Archiven und die Kontaktadressen finden Sie hier.