Warum werden manche Inhalte auf Drittplattformen veröffentlicht?
Nach der gesetzlich im Medienstaatsvertrag vorgegebenen Verweildauer dürfen alle Inhalte nur für eine begrenzte Zeit in der ARD Mediathek angeboten werden. Danach müssen die Inhalte entfernt werden, selbst wenn die Lizenzrechte eine längere Verweildauer zulassen würden. Erst bei einer erneuten Ausstrahlung im TV darf die Sendung wieder angeboten werden.
Die ARD Mediathek bündelt die Inhalte der Sender der ARD, ist aber nicht für die Programmplanung und Bereitstellung der Inhalte verantwortlich. Alle Inhalte werden von den Sendern produziert und der ARD Mediathek zum Abruf bereitgestellt. .
Bei der kostenpflichtigen Bereitstellung auf Drittplattformen ist die entsprechende Drittplattform Lizenznehmer. Die Produktionsbedingungen für Sendungen in der ARD lassen sich nicht pauschal beantworten und sind oft individuell. Häufig sind verschiedene Produktionsfirmen beteiligt und die Sendungen sind nicht von der ARD vollfinanziert oder die Verwertungsrechte werden über privatwirtschaftliche Verwertungstöchter wie bspw. der wdrmediagroup für Privatanbieter lizensiert. Für Privatanbietern gelten die gesetzlichen Vorgaben nicht. Dort sind Inhalte in der Regel so lange verfügbar, wie es die vertraglich ausgehandelten Lizenz- und Verwertungsrechte erlauben.