Wer legt fest, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist?
Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium - der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt anschließend in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und ob der Rundfunkbeitrag gegebenenfalls erhöht oder reduziert werden soll. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass über die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch entschieden wird.