Nach welchen Regeln dürfen Werbung und Sponsoring in ARD und ZDF ausgestrahlt werden?
Fernsehwerbung ist laut Rundfunkstaatsvertrag auf das Erste und Zweite Deutsche Fernsehen beschränkt. ARD und ZDF dürfen hier jeden Werktag vor 20:00 Uhr insgesamt 20 Minuten Werbung zeigen. Darüber hinaus sind Sponsorenhinweise mit einer Länge von bis zu sieben Sekunden erlaubt. Nach 20:00 Uhr ist kein Sponsoring mehr möglich. Ausnahmen bestehen lediglich bei der Übertragung von gesellschaftlich relevanten Sportgroßereignissen wie Fußball-Länderspielen oder Olympischen Spielen. Das Sponsoring von Sportblock und Wetter im Morgenmagazin ist zulässig, da es vor 20:00 Uhr stattfindet.
Das ARD-Gemeinschaftsprogramm wird überwiegend aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Die Einnahmen aus der Werbung machen nur einen kleinen Teil des Etats aus. 2022 betrug ihr Anteil beispielsweise rund sechs Prozent. Dennoch sind sie unverzichtbar. Wie die Rundfunkbeiträge zu verwenden sind, ist genau festgelegt. Hingegen können die Programmverantwortlichen mit den Werbeeinnahmen etwas flexibler handeln, um zum Beispiel unvorhergesehene Kosten für Sport- oder Filmrechte zu decken.
Das Online-Angebot der ARD ist grundsätzlich werbefrei.
Auch im ARD-Hörfunk ist Werbung möglich. Für Werbung in den Radiowellen gelten ebenso zeitliche Beschränkungen, die in den verschiedenen Landesrundfunkanstalten unterschiedlich geregelt sind.
Hier finden sich detaillierte Infos zur
Finanzierung der ARD und zum
Hintergrund der Werberichtlinien.