Wer muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen?
Bestimmte Menschen in Deutschland können sich von der Beitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Dazu gehören Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten, daneben Auszubildende und Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei den Eltern leben. Eine Befreiung ist ebenfalls möglich für taubblinde Menschen und solche, die Blindenhilfe empfangen. Eine Ermäßigung können Menschen mit Behinderungen beantragen, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde. Auf Antrag zahlen sie monatlich 6,12 Euro, also ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Eine Befreiung oder Ermäßigung muss mit dem entsprechenden Nachweis beantragt werden. Nähere Informationen dazu gibt es
hier.